Go to top
Durchgangsarzt
Es besteht die Zulassung zum Durchgangsarztverfahren

D-Arzt

Es besteht die Zulassung zur Durchführung von Behandlungen für die gesetzlichen Unfallversicherungen. Der D-Arzt ist für die Durchführung der Behandlung nach Arbeitsunfällen und Wegeunfällen zuständig. Als Arbeitsunfälle gelten beispielsweise auch Schulunfälle. Die Zulassung liegt bei Th. Hörsch.

  • Service: konservativ